Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen " Musicdreams Mobildisco "  vertreten durch Stefan Masur und ihren Vertragspartnern [Auftraggebern].

2. Vertrag

Verträge zwischen der Musicdreams Mobildisco und ihren Auftraggebern entstehen durch - Annahme eines schriftlichen Angebotes - schriftlicher Vertrag - das gesprochene Wort.

2.1 Angebot:

Die erstellten Angebote verlieren nach 14 Tagen ihre Gültigkeit und müssen bei Bedarf neu angefordert werden.

2.2 Unverbindliche Reservierung

Eine unverbindliche Reservierung eines Veranstaltungstermins kann kostenlos für 7 Tage erfolgen und kann schriftlich oder telefonisch verlängert werden!  

3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung

Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:

Stornierungen bis 14 Tage nach Erstkontakt (kostenfrei)*
Stornierungen nach gewünschter Blockierung und Buchung des Termins (pauschal 55,00 €)
Stornierungen bis 6 Monate vor der Feier (30% des Auftragswertes)
Stornierungen weniger als 6 Monate vor der Feier (50 % des Auftragswerts)
Stornierungen weniger als 2 Monate vor der Feier (70% des Auftragswertes)

3.1 Besondere Ausnahmen:

Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Auftraggeber zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.

Ein Rücktritt seitens der Musicdreams Mobildisco ist möglich durch:

Technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod.

In diesem Falle wird durch die Musicdreams Mobildisco Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt.

Der Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen. 

4. Preise

Preise von der Musicdreams Mobildisco verstehen sich in EURO und enthalten aufgrund

der Versteuerung 19% Mehrwertsteuer.

Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen am Tag der Lieferung/Leistung gültige Preise zur Anrechnung. ​

5. Auftrittsdauer:

Der Aufbau der Anlage erfolgt wie im Vertrag vereinbart. Die Auftrittsdauer des DJ´s beginnt wenn nicht anders vereinbart mit dem laufen der Musik und endet wie in der "Verbindlichen-Buchung" vereinbart. In der Auftrittsdauer ist der Auf- und Abbau nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Auftrittsdauer. Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch während der Veranstaltung noch möglich. Jede weitere vorgezogene angefangene Auftritts-Stunde wird mit zusätzlichen 60,- € exkl. gesetzl. Mwst verrechnet. Maximal sind jedoch nur 5 Verlängerungsstunden pro Veranstaltung möglich.

5.1 Technische Voraussetzung /Anforderungen  

(Equipment, Platzbedarf) min. 1,50m x 2m , 240 V Steckdose , bei größeren Events ab 300 Personen min. 2x 16A und bei Freiluftveranstaltungen wird vom Veranstalter ein Wetterschutz bereitgestellt

(wenn nicht anders besprochen und schriftlich fixiert).

6. Gema

Der Veranstalter ist selbstständig für die Anmeldung des Events bei der GEMA (www.gema.de) zuständig und trägt alle anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen.

7. Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch die Musicdreams Mobildisco verursacht worden ist.

Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von der Musicdreams Mobildisco, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.

Sofern die Musicdreams Mobildisco durch nicht von ihr zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

7.1 Sicherheit

Es wird professionelle geprüfte Veranstaltungstechnik gewährleistet, der Aufbau sowie der Abbau erfolgen ohne Anwesenheit von Gästen an der angrenzenden Tanzfläche. Für Gäste die wissentlich letzteres behindern und sich selbst dabei gefährden wird keine Verantwortung übernommen. Kinder sind von jeglichen Stromquellen fernzuhalten. Eltern haften für Ihre Kinder. Die Tanzfläche angrenzend an die Musikanlage, muss frei von jeglichen Stolperfallen für anwesende Mitmenschen gestaltet sein um Unfälle auszuschließen. Das auflehnen oder abstützen an Teilen der Musikanlage ist grundsätzlich untersagt. Offene Getränke hinter der DJ-Anlage sind zu unterlassen. Die Technik wird ausschließlich von Fachpersonal und nicht von anwesenden Gästen bei kurzer Abwesenheit des DJ`s bedient.​

8. Gage/ Vergütungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vereinbarte Gage laut Vertrag bzw. mündlicher Absprache  an  die Musicdreams Mobildisco nach gebrachter Dienstleistung in vereinbarter Form (Bar ) zu zahlen.

Bei der Zahlungsart Überweisung ist die Gage innerhalb von 7 Werktagen an die Musicdreams Mobildisco zu entrichten, ansonsten behält es sich die Musicdreams Mobildisco vor eine Mahngebühr von 5 % der Gage zu erheben.

8.1 Vorkassen

Vereinbarte Vorkassen sind binnen 7 Tagen nach Buchung zu überweisen.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende.  

10. Gerichtstand

Als Gerichtstand benannt, ist das Amtsgericht Herford.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Hiddenhausen 20.08.2020